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LACHFALTEN-People

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Claudia Rummler: +49-172-7878536
cr@lachfalten-people.de

www.lachfalten-people.de

USt-Id.-Nr.: DE 185455557
Inhaltlich Verantwortliche: Claudia Rummler

 

Lachfalten-People sind Mitglied des Verbands INCA DV (Interessenverband der Casting Agenturen und Darsteller Vermittler e.V.).

Dieser Verband vertritt die gemeinsamen Interessen von Agenturen und deren Darstellern.

 

Design, Realisierung & Entwicklung: www.magnoliaseven.de, www.haf.agency

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Urheberrecht

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Kunden der Agentur LACHFALTEN-People

I. Allgemeines / Grundlagen

Die nachfolgenden Bestimmungen sollen die Rechtsbeziehungen zwischen den Fotomodellen, Fotomodellagenturen und den jeweiligen Kunden verbindlich regeln, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich abweichende Vereinbarungen getroffen werden:

II. Buchungsgrundlagen

Die Agentur gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden im Namen und im Auftrag des Fotomodells ab.
Als Kunde gilt derjenige, der bei der Agentur bucht, soweit nicht ausdrücklich bei der Buchung etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

1. Der Kunde schuldet der Agentur die Vermittlungsprovision. Diese beträgt, soweit nicht andersvereinbart, 20 % des vereinbarten Fotomodellhonorars oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl.der gesetzlichen Umsatzsteuer. Jegliche Haftung der Agentur aus dem vermittelten Rechtsverhältnis ist ausgeschlossen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen das Fotomodell mit dem Provisionsanspruch der Agentur aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.

2. Der Kunde schuldet die Vermittlungsprovision auch für Folgebuchungen, so lange das Model oder der Darsteller sich von der Agentur vertreten lässt. Er verpflichtet sich, Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur zu unterlassen. Sollte sich dieser Verstoß nachweislich bestätigen, wird hierfür eine Vertragsstrafe in Höhe von 100% der üblicherweise in Rechnung gestellten
Vermittlungsprovision fällig.

III. Wetterbuchungen

Wetterbedingte Buchungen sind nur am Aufenthaltsort des Fotomodells möglich und müssen
ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Liegen die Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar,kann der Kunde die Buchung gegenüber der Agentur bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50 % des vereinbarten Fotomodellhonorars.

IV. Annullierung

Eine Festbuchung kann aus wichtigem Grund annulliert werden. Einen wichtigen Grund zur Annullierung stellen auch Umstände dar, die eine Durchführung der Festbuchung wirtschaftlich unzumutbar machen. Die Annullierung ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen.

1. Die Annullierung hat so viele Werktage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch 3 Werktage.

2. Erfolgt die Annullierung vor 12 Uhr mittags, so ist dieser Tag bei der Berechnung mitzuzählen.Samstag und Sonntag sind keine Werktage. Es gilt deutsche Zeitrechnung.

3. Tages- und Stundenbuchungen sind 24 Stunden vor Arbeitsbeginn zu annullieren.

4. Erfolgt die Annullierung durch das Fotomodell, wird die Agentur sich nach besten Kräften bemühen,gegebenenfalls unter Einschaltung anderer Agenturen, für den Kunden einen adäquaten Ersatz zu finden.

5. Erfolgt eine Annullierung nicht rechtzeitig oder ohne wichtigen Grund, ist das vereinbarte
Fotomodellhonorar in voller Höhe zu bezahlen.

V. Arbeitszeiten

Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden.
Soweit nicht anders vereinbart, dauert die Arbeitszeit einer Tagesbuchung von 9.00 Uhr bis 18.00 Uhr mit einer Stunde Mittagspause.

1. Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Fotomodells am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden zur vereinbarten Zeit. Vorbereitungen wie Make-up, Fitting und Frisur zählen zur Arbeitszeit.

2. Überstunden werden, sofern vereinbart, mit bis zu 15 % des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde vergütet.Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu 30 Minuten wird aus Kulanz nicht berechnet.

3. Die gemeinsame An- und Abreise von Fotomodell und Kunde zwischen Hotel und Arbeitsort (Location) zählt zur Arbeitszeit. An- und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag werden aus Kulanz nicht berechnet.

VI. Fotomodellhonorar

Das Fotomodellhonorar umfasst das Tageshonorar und das Entgelt für Nutzungsrechte welche gesondert ausgewiesen werden, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

1. MODETARIF
Hierzu zählen sämtliche Aufnahmen von Bekleidung und zur Mode gehörige Accessoires
(Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc.), die in Verbindung mit Mode gestaltet werden, soweit es sich nicht um Werbung handelt.

2. SONDERHONORAR
Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.

3. HALBTAGS- UND STUNDENBUCHUNGEN
Das Fotomodellhonorar bei Halbtagsbuchungen beträgt bei am Arbeitsort ansässigen Fotomodellen mindestens 60% des Tageshonorars. Halbtagsbuchungen von anreisenden Fotomodellen und Stundenbuchungen bedürfen immer einer gesonderten Vereinbarung.

VII. Reisekosten

1. REISETAGEERSATZ
Die An- und Abreise des Fotomodells zum und vom Arbeitsort wird nur vergütet, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit von Fotomodellen erfolgt. Der Reisetageersatz beträgt:
bis zu 2 Arbeitstage: 1 Tageshonorar,
bis zu 4 Arbeitstage: 1/2 Tageshonorar,
ab 5 Arbeitstage: kein Reisetageersatz, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich
über einen ganzen
Arbeitstag.

2. REISESPESEN
Bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Fotomodellen werden Übernachtungs- und Verpflegungskosten nicht erstattet. Taxikosten werden, Halbtags- und Stundenbuchungen ausgenommen, nur ab Stadtgrenze erstattet. Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Fotomodells die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den
steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege. Ist das Fotomodell fürmehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.

VIII. Zahlungskonditionen

Das Fotomodellhonorar einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen ist nach Rechnungserhalt rein netto zu bezahlen. Reisespesen werden in Landeswährung oder in Euro zum Ankaufskurs bezahlt, die übrigen Zahlungen haben in Euro zu erfolgen.

IX. Reklamationen, Haftung

Bei Reklamationen hat der Kunde umgehend die Agentur zu informieren und die
Reklamationsgründe darzulegen. Es sind Polaroidfotos zum Nachweis der Reklamation zu erstellen.
So dann ist das Fotomodell ausdrücklich von seiner Arbeitspflicht zu entbinden. Für Hairstyling, Styling und Make-up ist das Fotomodell nicht verantwortlich. Bei Reklamationen, die vom Kunden nachgewiesen werden, entfällt jegliche Zahlungspflicht für dieses Fotomodell einschließlich Reisekosten. Werden mit dem Fotomodell dennoch Aufnahmen gemacht, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf jegliche Reklamation.

1. Bei Nichterscheinen, Verspätung, physischen und psychischen Veränderungen, Krankheit usw.  des Models ist die Agentur in keinem Falle haftbar.
In Fällen von höherer Gewalt ist auch das Modell nicht haftbar. Im
Falle von Verschulden des Models (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat es die vereinbarte Arbeitszeit nachzuarbeiten und gegebenenfalls entstandene Schäden zu ersetzen.

2. Darüber hinaus lehnt die Agentur jegliche Haftung für die schlechte
Leistung eines Modells sowie jegliche Schäden, die das Modell verursacht, ab.

3. Bei besonders risikoreichen Aufnahmen hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für das Fotomodell abzuschließen. Ist der Agentur das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist das Fotomodell berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar in Höhe von 70 % des vereinbarten Gesamthonorars.

4. Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung des Fotomodells sowie seiner Agentur aus jedwedem Rechtsgrund ist auf das zweifache Gesamthonorar beschränkt, ausgenommen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

X. Nutzungsrechte

Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, werden mit dem verhandeltem Fotomodellhonorar die Nutzungsrechte an den Aufnahmen ausschließlich dem genannten Kunden ein Jahr innerhalb der BRD für den vereinbarten Verwendungszweck, das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens 2 Monate nach Erstellung der Aufnahmen.

1. Jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Poster, Plakate, Verpackungen, Displays, Videos, sowie jede Nutzung des Fotomodellnamens bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch die Agentur. Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich nicht gestattet und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks möglich.

2. Nutzungsrechte werden erst durch Zahlung des vereinbarten Entgelts eingeräumt. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

XI. Schlussbestimmungen

Zwischen den Parteien dieser Buchungsbedingungen, Agentur, Kunde und Fotomodell, findet deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Buchung im Zusammenhang mit Nutzungsrechten ist der Sitz der Agentur.

1. Der Kunde verpflichtet sich, Änderungen oder Ergänzungen der Buchungen und Abweichungen von diesen Buchungsbedingungen nur nach vorheriger Absprache mit der Agentur vorzunehmen und es zu unterlassen, Fotomodelle während der Arbeitstage zu Buchungsänderungen oder Buchungsergänzungen anzuhalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Models der Agentur LACHFALTEN-People

I. Allgemeines / Grundlagen

1. Das Modell beauftragt die Agentur mit seiner Vermittlung als Fotomodell, Darsteller oder Präsenter von Mode und anderen Produkten an diverse Auftraggeber. Diese Vereinbarung wird zuerst auf ein Jahr geschlossen und kann mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende schriftlich gekündigt werden.

2. Die Agentur nimmt das Modell in seine Kartei auf und verpflichtet sich, das Modell bei der Auswahl von Angeboten und hinsichtlich eines Engagement fördernden Verhaltens, wie z.B. Aussehen, Bildauswahl, Fotografen, Jobs etc. zu beraten.

3. Das Modell ist damit einverstanden, dass die Agentur Engagements seine Person betreffend und in seinem Namen führt und abschließt. Die Agentur verpflichtet sich, das Modell vorab (Stichwort: Anfrage) hierüber zu informieren.

4. Das Modell stellt der Agentur unentgeltlich Bildmaterial zur Verfügung, das die Agentur ausschließlich zu Vermittlungszwecken sowie zur Eigenwerbung (auch Internetpräsenz) verwenden darf.

5. Das Modell hat dafür Sorge zu tragen, dass das zur Verfügung gestellte Bildmaterial für die Nutzung zur Vermittlung freigegeben ist.

6. Das Modell verpflichtet sich die Agentur über gravierende Änderungen seines Äußeren (Haare, Haut, Figur etc.) und über einen Wohnungs- und Ortswechsel oder auch eine Abwesenheit von mehr als einer Woche unverzüglich zu informieren. Auch Beeinträchtigungen seiner Einsetzbarkeit und Erreichbarkeit, Urlaube oder auch die Änderung der Telefon- und Faxnummern hat das Modell der Agentur zeitnah anzuzeigen.

II. Buchungsgrundlagen

1. Bei Anfrage eines Kunden, welche dem Anforderungsprofil des Modells entspricht, unternimmt die Agentur alle erforderlichen Maßnahmen, um eine erfolgreiche Vermittlung möglich zu machen. Die Entscheidung über den Umfang und die Durchführung der Maßnahmen liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Agentur.

2. Das Modell ist berechtigt Jobanfragen durch die Agentur abzulehnen. Optionen sind terminverbindliche Reservierungen, Festbuchungen sind terminverbindliche Vereinbarungen. Festbuchungen können nur aus triftigem Grund z.B. Krankheit (Nachweis durch Attest) abgesagt werden. Die Absage ist der Agentur unverzüglich mitzuteilen. Wird eine Festbuchung ohne triftigen Grund weniger als 3 Tage vor Jobtermin abgesagt, so haftet das Modell mit seinem vereinbarten Honorar für den Ausfall bzw. verpflichtet sich in Absprache mit der Agentur für gleichwertigen Ersatz zu sorgen.

3. Das Modell verpflichtet sich, für die vermittelten Aufträge zur Verfügung zu stehen und zu den angegebenen Jobterminen pünktlich zu erscheinen. Im Krankheitsfall muss ein Attest vorgelegt werden. Schäden, die der Agentur durch ein vom Modell selbst verschuldetes Nichterscheinen oder unpünktliches Erscheinen des Modells entstehen, sodass der Buchungszweck ganz oder teilweise nicht mehr erfüllt werden kann, werden dem Modell gegenüber voll geltend gemacht.

4. Schäden, die der Agentur, dem Auftraggeber oder Dritten durch Fehlverhalten des Modells entstehen oder sonst wie in dessen Verschulden liegen, werden diesem gegenüber in voller Höhe geltend gemacht. Davon unberührt bleibt das Recht der Agentur auf Schadenersatz, sollte das Fehlverhalten des Modells zum Verlust des Kunden führen.

III. Finanzielles

1. Das Vertragsverhältnis (Auftrag) kommt grundsätzlich zwischen dem Modell und dem jeweiligen Auftraggeber zustande (Ausnahme: Gesamtpaketvereinbarungen mit dem Kunden). Anderweitige Absprachen bedürfen der Schriftform (auch E-Mail). Für jeden vermittelten Auftrag berechnet die Agentur eine Provision. Die Provision setzt sich zusammen aus einer Vermittlungsgebühr in Höhe von 10% des Honorars/Overtime und einer Gebühr für Beratungs- und Geschäftsbesorgungstätigkeiten welche abhängig von der Höhe des Gesamthonorars folgendermaßen gestaffelt ist: 10% vom Honorar/Overtime bis 999,99€ Gesamthonorar und 15% vom Honorar/Overtime ab 1.000,00€ Gesamthonorar. Bei Modellen deren Unternehmertätigkeit im Ausland versteuert wird, erfolgt ein Aufschlag von zusätzlichen 5% vom Honorar/Overtime.Die Höhe der Provision ist in der den jeweiligen Job betreffenden Buchungsbestätigung festgelegt und versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

2. Die Agentur und das Modell übernehmen die jeweils bei sich entstehenden Kosten der Auftragsrealisierung selbst. Von dem Modell werden insbesondere alle Kosten für seine Verfügbarkeit, Erreichbarkeit und Versicherung sowie seine Fahrtkosten getragen. 

3. Das Modell beauftragt die Agentur mit der Abrechnung und dem Einzug seiner Forderungen beim Auftraggeber. Zu den Aufgaben der Agentur diesbezüglich gehört auch die Überwachung der Zahlungsziele und das Schreiben von Mahnungen. Die Auszahlung des Modellhonorars abzüglich der Agenturprovision (inkl. der gesetzlichen Umsatzsteuer) erfolgt nach Beendigung des Jobs und dem Zahlungseingang des Auftraggebers. Die Agentur ist berechtigt, Provision und Aufwendungsersatz von eingehenden Geldern einzubehalten.

4. Sollten Kunden Ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, tritt die Agentur das Einzugsrecht direkt an das Modell ab, damit dieses selbständig gerichtliche Schritte einleiten kann. Die Agentur ist damit aus jeglicher Haftung freigestellt und kommt nicht für vom Kunden unbezahlte Rechnungen auf. Im Falle der Nichtbezahlung des Kunden entfällt auch die Zahlungspflicht der Agenturprovision des Modells an die Agentur.

5. Soweit sich an eine Vermittlung eine weitere Vermittlung anschließt, gilt diese als durch die Agentur vermittelt. Im Zusammenhang damit ist es dem Modell untersagt, das Direktangebot eines Auftraggebers der Agentur (sofern der Kontakt durch die Agentur hergestellt wurde) anzunehmen. Bei Zuwiderhandlung steht der Agentur ein pauschalierter Schadensersatzanspruch in Höhe von 2.500,00 Euro zu, sofern der Gegenbeweis nicht erbracht werden kann, dass kein oder nur ein geringer Schaden eingetreten ist. Weitergehende Ansprüche der Agentur bleiben davon unberührt. Außerdem berechtigt die Zuwiderhandlung die Agentur zur fristlosen Kündigung des Vermittlungsvertrages.

6. Direkte Honorarverhandlungen zwischen Modell und Auftraggeber sind untersagt. Erfordert eine Situation Klärung ist immer erst die Agentur zu kontaktieren. Über angefallene Überstunden bei der Ausübung eines Jobs wird die Agentur vom Modell unverzüglich informiert.

IV. Steuerliche Grundlagen

1. Das Modell versichert, seine Einkünfte aus der vermittelten Tätigkeit selbständig und ordnungsgemäß dem zuständigen Finanzamt und den Sozial- und Krankenkassen zu melden und ggf. notwendige Bescheinigungen unverzüglich zu erbringen.

2. Das Modell hat alle gesetzlichen Abführungen selbst vorzunehmen. Die Daten für seine umsatzsteuerliche Beurteilung sind bei Eintritt in die Agentur anzugeben.
Falls sich Änderungen bezüglich der umsatzsteuerlichen Beurteilung ergeben, so ist dies der Agentur unverzüglich mitzuteilen. Bei Falschangaben stellt das Modell die Agentur insoweit aus jeglicher Haftung frei.

3. Das Modell nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur bei Regelbesteuerung im Sinne des UStG keine Vermittlung ohne Nachweis der entsprechenden USt-Steuernummer durchführen kann.

4. Gerichtsstand ist Sitz der Agentur.

Stand 11.03.2019

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